Journal

handwerkowl.de als Web-App

handwerkowl.de als Web-App

Ab sofort kann unser Linkverzeichnis auch mit mobilen Geräten perfekt abgerufen werden. Neben der Website für PC wird für Tablets und Smartphones automatisch eine Web-App ausgegeben.

Oktober 2011

 

Pressebericht Online-Marketing

markt & wirtschaft westfalen Ausgabe 07/2010 In der Ausgabe Juli 2010 der Markt & Wirtschaft Ostwestfalen drehte sich wieder alles um das Thema Marketing im Internet. Da wir seit 2009 verstärkt auf den Bereich Online-Marketing zur Unterstützung unserer Kundensites setzen, waren wir auch hier wieder goldrichtig.

Der Bericht umfasst erste Ansätze einer Marketingstrategie im Onlinebereich mit der Website im Zentrum. Von der Analyse der jetzigen Situation mit detaillierten Statistikauswertungen über verschiedene Marketingmaßnahmen zur Erhöhung der Besucherzahlen auf der eigenen Website: der Bericht gibt ein umfassendes Bild der aktuellen Möglichkeiten. Nach dem Motto: die eigene Website ist zwar umverzichtbar, aber eben doch nur ein Teil der Onlineaktivitäten für Unternehmen, um mittelfristig erfolgreich zu sein und sich auch im Netz einen guten Namen zu machen.

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Juli 2010

 

Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Am 18.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich einige grundlegende Änderungen in der Kennzeichnungspflicht von Internetseiten. Nach Angaben der Bundesregierung sind von den neuen Informationspflichten 3.303.264 Unternehmen in der Bundesrepublick betroffen.

Ab sofort sind folgende Informationen zwingend notwendig, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.

  1. Familien- und Vorname, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform.
  2. Anschrift der Niederlassung oder, wenn keine Niederlassung besteht, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse
  3. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister
  4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs geschieht, die gesetzliche Berufsbezeichnung
  7. die allgemeinen Geschäftsbedingungen
  8. Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand
  9. Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen
  10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung
  11. Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung, soweit vorhanden

Quelle: netzwelt.de

Zusätzlich sind auf Anfrage folgende Daten an den Anfrager herauszugeben:

  1. bei reglementierten Berufen Angaben zur Berufsqualifikationen sowie ein Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen
  2. Angaben zu multidisziplinären Tätigkeiten und zur beruflichen Zusammenarbeit mit anderen Personen, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen
  3. Verhaltenskodizes, denen der Anbieter sich unterworfen hat
  4. Angaben zu möglichen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren

Quelle: netzwelt.de

WICHTIG: Auch ohne eigene Internetseite sind die Informationspflichten zu erfüllen (z.B. durch Bereitstellung von gedruckten Informationen). Näheres hierzu finden Sie in der vom Bundesrat veröffentlichten Drucksache 888/09 .

Weitere Informationen zum Thema:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0888-09.pdf

Mai 2010

 

HEBAtec macht mobil

HEBAtec macht mobil

Keine Angst, das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Weltherrschaft übernehmen wollen (zumindest noch nicht) – vielmehr wissen HEBAtec Kunden, dass wir uns bei der Programmierung aller Webprojekte an die Webstandards des W3C halten. So bereiten wir jede Webseite nicht nur für die Ausgabe am Computer, Notebook oder Netbookbildschirm, sondern auch für alternative Medien (z.B. die Druckausgabe) vor.

Nachdem der Markt für mobile Anzeigegeräte, sog. Smartphones, seit einigen Monaten richtig in Fahrt gekommen ist (z.B. http://www.golem.de/1002/73423.html ), können wir Ihnen zusätzlich auch die Anpassung für diese Geräte anbieten.

Unsere Technik erlaubt es, Ihre Inhalte auch mobil verfügbar zu machen, wobei nicht nur die Präsentation, sondern insbesondere auch die Navigation auf die Bedürfnisse der mobilen Surfer angepasst ist. So steigern Sie nicht nur die Reichweite Ihrer Webseite, sondern sind von Anfang an in einem wachsenden Markt präsent!

Im Zuge dieser Neuerungen suchen wir noch Interessenten für ein oder zwei Pilotprojekte zu Vorzugskonditionen – sprechen Sie uns einfach an!

März 2010

 

Journalartikel


hbt.immo - Verbundkonzepte für Immobilienmakler

hbt.immo - News & Infos

  • Immobilien als Web-App

    Im Rahmen des Relaunches 2012 erstellten wir neben der Neugestaltung der Desktopversion auch eine Mobilversion der Website als Web-APP.

  • Re-Design brandwein-immobilien.de

    Nach diversen Weiterentwicklungen des Layout in den letzten Jahren wurde nun die Optik für die Desktopversion der Website komplett neu gestaltet.

  • hbt.immo unterstützt Import von Textdateien

    Neben internen Verbesserungen in der Datenverwaltung unterstützt die aktuellste Version 1.4.12 ab sofort auch den Import von Textdateien, im *.PDF oder *.DOC Format.

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